Ehrenamtliche, die für Ihren ehrenamtlichen Einsatz von ihrer Bürgerstiftung oder ihrem Verein bspw. eine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale erhalten, können diese zurück spenden oder direkt darauf verzichten. Was im Einzelnen dabei zu berücksichtigen ist, welche steuerrechtlichen Fallstricke lauern und worauf die Ehrenamtlichen und die gemeinnützigen Organisationen achten sollten, ist Gegenstand dieses Webseminars.
Konkret wird es u.a. um folgende Punkte gehen:
- rechtliche Voraussetzungen einer Spende
- Besonderheiten der Aufwandsspende/ Rückspende und deren spezifische Abgrenzung
- Welche Zuwendungsbestätigung ist für die Aufwandsspende bzw. für die Rückspende zu nutzen?
- Warum kann die rechtliche Konstruktion der Aufwandsspende/ Rückspende besonders im Fokus des Finanzamtes stehen?
- kurze praktische Beispiele aus der Praxis
Im Anschluss besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Zum Referenten:
Franz-Martin Schäfer arbeitet als Justiziar in der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, berät Vereine, Stiftungen und Bürgerstiftungen in juristischen Fragestellungen und unterstützt als Regionalkurator für das Bündnis der Bürgerstiftung Deutschlands die Bürgerstiftungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir führen die Webinarreihe in Kooperation mit dem Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands durch.
Anmelden könnt ihr euch direkt hier.
Aufwandsspende und Rückspende
Datum26.04.2022
Zeit
-
Ort
online
Referent
Franz-Martin Schäfer | Ehrenamtsstiftung MV
Kosten
kostenfrei
KurzbeschreibungWas zum Thema Aufwandsspende und Rückspende zu berücksichtigen ist, welche steuerrechtlichen Fallstricke lauern und worauf die Ehrenamtlichen und die gemeinnützigen Organisationen achten sollten, ist Gegenstand dieses Webseminars.
https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/veranstaltungen/Aufwandsspende-und-Rueckspende/