Das Leid und die Not, die Menschen in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen.
Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.
„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Aus dem Finanzministerium heißt es dazu:
Spenden an anerkannte Organisationen können nun in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten. Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden. Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.
Das sind gute Nachrichten auch für die Ehrenamtsstiftung MV, denn, so fasst es Geschäftsführerin Dr. Adriana Lettrari zusammen:
„Integration geht nur auf Augenhöhe – von Mensch zu Mensch. Gerade Vereine und gemeinnützige Organisationen haben diese Begegnungsräume. Aber eben auch ihre klar definierten Satzungszwecke. Mit der Aufhebung dieser Satzungsbindung durch das Bundesfinanzministerium können wir über unserer Programm Gutes tun in MV nun alle Organisationen unkompliziert unterstützen, die Geflüchteten aus der Ukraine helfen wollen.“
Schreiben des Bundesfinanzministeriums
Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht hier zum Abruf bereit.