Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt 20 Millionen Euro zur Sicherung sozialer Angebote zur Verfügung.
Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge, deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.
„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Wo können welche Einrichtungen Gelder beantragen? Hier der Überblick:
- Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor häuslicher Gewalt (Antrag über das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGuS Erstkontaktaufnahme über: Sozialer-Schutzfonds@lagus.mv-regierung.de
- Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie (Antrag über das LAGuS)
- Freizeiteinrichtungen für Familien wie z.B. Zoos und Tierheime (Antrag über das Landesförderinsitut – LFI, weitere Freizeiteinrichtungen wie Familienzentren über das LAGuS)
- Sportvereine und -infrastruktur (Antragsstellung über das LFI und den Landessportbund MV)
- Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen Vereinen, Tafeln, Kleiderbörsen, etc. (Antragsstellung über die Ehrenamtsstiftung MV, ehrenamtsstiftung-mv.de)
- Handlungsreserve für soziale Dienstleister, Pflegeeinrichtungen, niedrigschwellige Unterstützungsangebote (Antragsstellung über das LAGuS)