Alle Infos zum EAS MV-Portal
Solltet ihr bei der Nutzung unseres EAS MV-Portals Fragen haben, dann können wir euch mit dieser Seite ganz sicher weiterhelfen.
FAQ
Anmeldung & Account
Wie kann ich mich für das Portal anmelden?
Zur Anmeldung folgt ihr dem Link und gebt in der Anmeldemaske eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort ein. Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn ihr auf den Link klickt, werdet ihr auf die Seite zurückgeleitet und könnt euch dort mit den eingegebenen Daten zum ersten Mal im Portal einloggen.
Warum muss ich mich für das Portal anmelden?
Euer Account ist mit euren Anträgen im Portal verknüpft. Das ermöglicht euch die volle Kontrolle über eure Anträge. So könnt ihr zum Beispiel Anträge zwischenspeichern, aber auch mit anderen Mitgliedern eurer Organisation an den Anträgen gemeinsam arbeiten.
Welche E-Mail und was für ein Passwort sollte ich für meinen Account benutzen?
Idealerweise nutzt ihr eine E-Mail, die mit eurer Organisation verknüpft ist. Das hat den Vorteil, dass auch andere Mitglieder eurer Organisation den gleichen Account für die Bearbeitung von Anträgen nutzen könnt. Grundsätzlich funktioniert aber jede beliebige Adresse. Als Passwort solltet ihr ein möglichst sicheres Passwort verwenden. Eine hilfreiche Richtlinie für die Erstellung sicherer Passwörter liefert das BSI unter folgendem Link.
Kann ich meinen Account auch wieder löschen?
Ja. Da aber mit eurem Account auch bereits eingereichte und sich in Bearbeitung befindende Anträge verbunden sein können, ist eine automatische Löschung nicht möglich. Für die Löschung schreibt ihr uns eine E-Mail an foerderung@ehrenamtsstiftung-mv.de. Gegebenenfalls benötigen wir die Info, wer in Stellvertretung eure Anträge übernehmen soll. Wir nehmen dann manuell die Löschung vor.
Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?
In der Loginmaske gibt es die Funktion „Passwort zurücksetzen”. Wenn ihr dort euer Passwort eingebt und eure registrierte E-Mail-Adresse hinterlegt, erhaltet ihr einen Link an diese E-Mail-Adresse, über den ihr das Passwort zurücksetzen könnt. Sollten hier weitere Probleme auftreten, helfen wir euch gerne weiter. Schreibt dazu einfach eine Mail an foerderung@ehrenamtsstiftung-mv.de
Allgemeines:
Wie bekomme ich Zugriff auf die Anträge meines Vereins?
Sollte ein anderes Vereinsmitglied einen Antrag gestellt haben, können wir euch auf Anfrage Zugriff auf diesen Antrag geben. Dies kann zum Beispiel nützlich sein, wenn das antragstellende Vereinsmitglied aus dem Verein ausscheidet, die Daten verloren gehen oder ähnliches. Dazu schreibt ihr uns bitte eine E-Mail an foerderung@ehrenamtsstiftung-mv.de. Dann klären wir euch über das weitere Verfahren auf.
Wie werden meine Daten geschützt?
Unser Antragsportal erfüllt die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Eure Daten liegen sicher auf Servern mit dem Server-Standort Deutschland. Bei der Arbeit im Portal arbeitet ihr über verschlüsselte Verbindungen und könnt euch sicher sein, dass wir eure Daten schützen. Alle Fragen bezüglich des Datenschutzes beantwortet euch unser Datenschutzbeauftragter Jan Kessel unter folgender E-Mail-Adresse: kessel@ehrenamtsstiftung-mv.de
Wann muss ich ins Portal schauen?
Nach Absenden eures Antrages ist es erst einmal nicht mehr nötig, in das Portal zu schauen. Über die nächsten Schritte informieren wir euch per E-Mail. Sollte es nötig werden, Daten im Portal nachzureichen, teilen wir euch das ebenfalls per E-Mail mit. Den Verwendungsnachweis könnt ihr nach erfolgtem Abschluss der Fördervereinbarung und Ende eures Projekts ebenfalls im Portal einstellen. In der Zwischenzeit ist es nicht nötig, regelmäßig in das Portal zu schauen.
Antragsstellung bei der Förderung:
Kann ich an mehr als einem Antrag gleichzeitig arbeiten?
Theoretisch ja. Bitte beachtet aber, dass jeder Antragsteller:in (=Verein, nicht natürliche Personen) pro Jahr nur eine Förderung erhalten kann. Ihr müsst uns, solltet ihr mehrere Anträge absenden, darüber informieren, welchen dieser Anträge wir bearbeiten sollen. Die anderen werden entsprechend geschlossen. Daher die dringende Bitte, immer nur an dem Antrag zu arbeiten, den ihr auch wirklich einstellen wollt. Es bringt nichts, verschiedene Anträge einzustellen und sich erst hinterher auszusuchen, welcher genommen wird.
Werden meine Eingaben zwischengespeichert?
Ja. Das Portal speichert eure Eingaben in regelmäßigen Abständen automatisch. Alternativ findet ihr im Antragsformular unten den Schaltknopf „Speichern” für eine manuelle Speicherung. Hochgeladene Dateien werden automatisch gespeichert.
Was, wenn ich die Antragsstellung abbrechen muss, weil mir Informationen fehlen?
Kein Problem. Da eure Anträge zwischengespeichert werden, könnt ihr die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Die von euch eingegebenen Daten bleiben erhalten. Dazu loggt ihr euch wieder in das Portal ein, klickt auf „Meine Projekte“ und bearbeitet den eingegebenen Antrag einfach fertig.
Warum muss ich eine vertretungsberechtigte Person angeben?
Anträge können immer nur für Organisationen gestellt werden. Damit euer Antrag angenommen werden und eine rechtsgültige Fördervereinbarung zustande kommen kann, wird die Unterschrift der laut Satzung vertretungsberechtigten Personen benötigt. Als Vereinsmitglied ist es zwar möglich, den Antrag zu stellen, die rechtsverbindlichen Unterschriften auf einer etwaigen Fördervereinbarung dürfen aber nur von vertretungsberechtigten Personen, wie zum Beispiel dem Vorstand, geleistet werden.
Wie kann ich den Finanzplan bearbeiten?
Den Finanzplan könnt ihr in allen gängigen Tabellen-Bearbeitungsprogrammen bearbeiten. Am verbreitetsten ist hier Microsoft Excel. Solltet ihr über dieses Programm nicht verfügen, gibt es aber auch Alternativen. Für Apple-User kann das Programm Numbers benutzt werden. Für Windows-User oder Linux-User gibt es auch Freeware-Alternativen wie Open Office oder Google Sheets.
Darf ich einen Antrag stellen, auch wenn ich nicht Mitglied des Vorstandes bin?
Ja. Sprecht euch dazu aber bitte unbedingt mit eurem Vorstand ab. Sollte euer Antrag von uns angenommen und bewilligt werden, wird eine Fördervereinbarung erstellt. Die Unterschrift auf der Fördervereinbarung darf nur eine vertretungsberechtigte Person eurer Organisationen vornehmen, in der Regel ist dies der Vorstand. Unterschriften von einfachen Vereinsmitgliedern, die nicht vertretungsberechtigt sind, sind nicht gültig.
Kann ich meinen Antrag nach Absenden noch bearbeiten?
Nein. Sobald ihr euren Antrag abgesendet habt, habt ihr keine Möglichkeit, diesen zu verändern. Wir prüfen den Antrag. Sollte uns dabei auffallen, dass gewisse Daten fehlen, können wir bei Bedarf den Antrag im Portal manuell wieder freischalten. Dazu würden wir euch dann per E-Mail informieren, welche Daten ihr uns noch nachreichen müsst.
Verwendungsnachweise bei der Förderung:
Wie kann ich einen Verwendungsnachweis einreichen?
Sobald euer Antrag bewilligt und das Geld überwiesen ist, befindet sich der Antrag in Durchführung. Ab diesem Zeitpunkt ist es im Portal möglich, einen Verwendungsnachweis einzureichen. Bitte reicht den Verwendungsnachweis aber erst dann ein, wenn alle relevanten Schritte des Projektes abgeschlossen sind, sodass auch die Abrechnung des Projektes vollständig erfolgen kann. Die Infos dazu findet ihr dann im Detail in eurer Fördervereinbarung.
Welche Belege muss ich mitschicken?
Falls ihr Aufträge oder Anschaffungen über 500€ getätigt habt, begründet bitte kurz die Auswahl des Auftragnehmers. Bei Sachanschaffungen bitten wir um die Zusendung der Rechnungskopien.
Bis wann muss ich den Verwendungsnachweis eingereicht haben?
Das Datum ist in eurer Fördervereinbarung definiert. Solltet ihr merken, dass ihr dieses nicht einhalten könnt, nehmt bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Beantragung einer juristischen Beratung
Wie viele juristische Beratungen darf ich beantragen?
Die Anzahl Ihrer Anfragen für eine juristische Beratung ist nicht begrenzt. Trotzdem bitten Sie, Ihre Anfrage in einer Beantragung zu bündeln und nicht mehrere Anfragen gleichzeitig zu stellen. Sofern sich Rückfragen aus der Beratung ergeben, werden diese durch uns berücksichtigt.
Wie funktioniert die Terminvergabe?
Nach Absenden Ihres Antrages kommen wir zur weiteren Abstimmung per E-Mail oder telefonisch auf Sie zu.
Welche Dokumente sollte ich mitsenden?
Je nach Sachverhalt oder Inhalt Ihrer Anfrage sind die den Sachverhalt aufklärenden Dokumente für die Bearbeitung hilfreich. Dies könnten u.a. sein:
- Satzung
- Schriftverkehr mit Registergerichten / Finanzbehörden / Notaren
- Protokolle der Mitgliederversammlungen
- Protokolle der Vorstandssitzungen
Sofern weitere Dokumente notwendig sind, fragen wir diese bei Ihnen an.
Ansprechpartnerinnen
Solltet ihr trotz der hier bereitgestellten Informationen mal eine weiterführende Frage haben, stehen wir euch gerne zur Verfügung. Schreibt dazu einfach unserem Förderteam eine E-Mail an foerderung@ehrenamtsstiftung-mv.de
Telefonisch ist das Förderteam zu seinen Sprechzeiten zu erreichen. Diese sind von Dienstag bis Donnerstag zu unseren Geschäftszeiten.