Landesrat für Kriminialitätsvorbeugung MV |
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Reichweite | Mecklenburg-Vorpommern |
Förderzwecke | Gewältprävention, Kriminalitätsprävention, Kinder, Jugend, Schule |
Kontakt | Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung MV Ministerium für Inneres und Europa MV Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin |
Was wird gefördert? | Präventionsprojekte unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen |
Wer wird gefördert? | - Landkreise und kreisfreie Städte, - Städte und Gemeinden, - freie Träger, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind |
In welcher Höhe? | Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben |
Antragsverfahren? | Einsendung des Antragsformulars (siehe Interseite) inklusive Projektbeschreibung und Finanzierungsplan an den Zuwendungsgeber |
Fristen? | 31. Oktober für das nachfolgende Kalenderjahr |