Reichweite: | bundesweit |
Förderzwecke: | Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren |
Kontakt: |
Sächsischer Landfrauenverband e.V. Telefon: 037206 88 38 30 |
Was/Wer wird gefördert? | Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser sowie Kultur- und Bürgerzentren in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. |
Fördervolumen: | Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten der Maßnahme und ist auf 25.000 Euro pro Kulturzentrum begrenzt. |
Antragsverfahren? | Antragstellung wegen Überzeichnung aktuell leider nicht möglich. |
Fristen? | keine Angaben |