Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | |
Reichweite |
Stadgebiet Neubrandenburg |
Förderzwecke |
Antifaschismus, Antirassismus, Bürgerrechte, Demokratie, Engagement – bürgerschaftlich und ehrenamtlich; Geflüchtete; Prävention von politisch motivierter Gewalt und Extremismus; Integration und Interkulturalität; Kinder und Jugend; Nachbarschaft; Toleranz, offene Gesellschaft; Vielfalt; politische Bildung & Teilhabe; Zivilcourage |
Kontakt |
RAA Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
Was wird gefördert? | Gefördert werden Projekte mit Bezug zur Stadt Neubrandenburg bzw. deren Einwohnern, welche mindestens einem der Förderzwecke (s.o.) dienen. Die Projekte müssen spätestens zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden Sie auf www.demokratie-nb.de. |
Wer wird gefördert? | Gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Verbände, Wohlfahrts- und Bildungsträger). Gefördert werden auch Bürgerinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen, sofern eine gemeinnützige Organisation die Trägerschaft für ein Projekt übernimmt. |
In welcher Höhe? | Bis zu 5 Tsd. Euro, in Ausnahmefällen bis zu 15 Tsd. Euro. |
Antragsverfahren? | Die Antragsformulare sind als Download auf www.demokratie-nb.de wie auch bei der Koordinierungs-. und Fachstelle (Siehe Kontakt) erhältlich. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind einzureichen bei Herr Remo Bock (Stadt Neubrandenburg - Abt. Generationen, Bildung und Sport) Bei Antragsinteresse sollte unbedingt mit der Koordinierungs- und Fachstelle Kontakt aufgenommen werden, diese berät zu inhaltlichen Fragen, unterstützt und begleitet die Antragstellung. |
Fristen? | Besondere Antragsfristen bestehen nicht. Anträge werden laufend angenommen und bearbeitet. |