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Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

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Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Reichweite Mecklenburg-Vorpommern
Förderzwecke Sportstättenförderung
Internationale Sportkontakte
Sportprojekte
Kontakt Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Web: www.lfi-mv.de/

Thomas-Volker Sasse (Sportstättenförderung)
Tel: 0385 6363 1320, Mail: thomas-volker.sasse@lfi-mv.de
Carola Klein (Internationale Sportkontakte)
Tel: 0385 6363 1321, Mail: carola.klein@lfi-mv.de
Iris Strauch (Sportprojekte)
Tel: 0385 6363 1325, Mail: iris.strauch@lfi-mv.de
Was wird gefördert?  - Modernisierung und Instandsetzung sowie Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten.

 - Sportorientierte In- und Auslandsmaßnahmen mit Bewegungscharakter, Austauschprogramme für junge Sportler und Maßnahmen innerhalb von Europa

- Sportveranstaltungen von regionaler, überregionaler sowie internationaler Bedeutung, Modellversuche, Aktivitäten im Bereich des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssport zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, Frauen und Mädchen, Senioren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligten sowie entwicklungsrelevanten Schwerpunktthemen, bspw. Sport und Gesundheit oder Sport und Umwelt
Wer wird gefördert? Landkreise, Gemeinden, Vereine, Verbände
In welcher Höhe? Sportstättenbau
 - Förderquote entspricht 90 Prozent bei zuwendungsfähigen Ausgaben bis 33.000 Euro, ansonsten 60 Prozent
 - Zuwendungsfähige Ausgaben müssen 5.000 Euro übersteigen
 - maximal 100.000 Euro
 - Ausnahmen hinsichtlich Förderquote und -höhe möglich

Internationale Sportkontakte
 - 70 Prozent der Fahrtkosten bei Sportbegegnungen bis zu 20 Tagen und Teilnehmern nicht älter als 27 Jahre, ansonsten 50 Prozent der Fahrtkosten
 - Aufenthaltspauschale für Übernachtung und Verpflegung der ausländischen Gäste bis zu 15 Euro pro Gast pro Tag
-maximale Förderung von 7.700 Euro
 
Sportprojekte
 - regionale Sportveranstaltungen bis zu 50 Prozent, maximal 2.600 Euro
 - überregionale Sportveranstaltungen bis zu 50 Prozent, maximal 5.000 Euro
 - innovative Projekte für ausgewählte Zielgruppen bis zu 50 Prozent, maximal 13.000 Euro
Antragsverfahren? Antragsformular und Förderrichtlinie für Sportstättenbau, internationale Sportkontakte, Sportprojekte über Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Fristen? jederzeit

 

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