Land Mecklenburg-Vorpommern | Vorpommern Fond |
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Reichweite | Vorpommern |
Förderzwecke | Mit den Mitteln des Vorpommern-Fonds sollen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität im Landesteil Vorpommern zusätzlich gefördert werden. |
Kontakt | Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern Baustr. 9 17389 Anklam Ansprechpartner: Thomas Lenz Telefon: 03971 - 24693 1072 E-Mail: Thomas.Lenz@stk.mv-regierung.de |
Was wird gefördert? | Grundsätze zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern |
Wer wird gefördert? | | Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden, | juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine, | Personengesellschaften, | natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen |
In welcher Höhe? | bitte erfragen |
Antragsverfahren? | Entweder es gibt bereits ein Förderprogramm, das zu Ihrem Vorhaben passt. Dann gelten die dafür aufgestellten Regeln, z.B. die Kulturförder-Richtlinie des Landes oder die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Oder es gibt bisher kein passendes Programm. Dann kommt eine Förderung direkt nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und auf Grundlage der Fördergrundsätze zum Vorpommern-Fonds in Betracht. Projektskizze für eine Zuwendung zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern (XLSX, 0.02 MB) |
Fristen? | Bitte wenden Sie sich frühzeitig – in der Regel mindestens zwei Monate – an den Ansprechpartner, bevor Sie Ihr Vorhaben beginnen, da eine Förderung sonst grundsätzlich nicht erfolgen kann. Als Beginn z.B. gilt auch schon der Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung für Ihr Vorhaben. |