Land Mecklenburg-Vorpommern| Schutzfonds für MV Wirtschaft (u.a. auch für Vereine und gGmbHs mit bis zu 10 Beschäftigten) |
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Reichweite | Mecklenburg-Vorpommern |
Förderzwecke | Soforthilfen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe einschließlich Künstler und Kulturschaffende(„Soforthilfe Corona“)Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern gewähren Soforthilfen für Unternehmen, Soloselbst-ständige und Angehörige der Freien Berufe zur Milderung der finanziellen Notlagen dieser Betroffenen aufgrund der Coronakrise. |
Kontakt | Landesförderinstitut M-V Werkstraße 213 19061 Schwerin www.lfi-mv.de E-Mail: soforthilfe@lfi -mv.de Telefon: 0385 6363 1282 Telefax: 0385 6363 1212 |
Was wird gefördert? | Gefördert wird der betriebliche Sach- und Finanzaufwand des Antragstellers in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten, der aufgrund der Coronapandemie bedingten Einnahmeausfälle voraus-sichtlich nicht durch die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb gezahlt werden kann (Li-quiditätsengpass). Dazu gehören u.a. gewerbliche Mieten, Ausgaben für Telekommunikation und Ver-sicherungen, Leasingraten und Zins- und Tilgungszahlungen für bestehende betriebliche Bankkredite. Das Programm sieht nicht vor, dass mit der Soforthilfe der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Hier ist gegebenenfalls auf andere Hilfen zurückzugreifen, z.B. Grundsicherung. |
Wer wird gefördert? | u.a. auch Vereine und gGmbHs mit bis zu 10 Beschäftigten |
In welcher Höhe? | siehe Merkblatt auf https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/ |
Antragsverfahren? | über Landesförderinistitut MV: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/ |
Fristen? | Die Soforthilfe ist schriftlich und formgebunden beim Landesförderinstitut M-V zu beantragen. Der An-trag ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 zu stellen. |