Integrationsfond - Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens |
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Reichweite | Mecklenburg-Vorpommern |
Förderzwecke | Geflüchtete, Integration, Interkulturalität, Migranten |
Kontakt | Landesamt für Gesundheit und Soziales An der Hochstraße 1 17036 Neubrandenburg Tel: 0395-380 59611 Mail: micaela.schuelke@lagus.mv-regierung.de Web: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ |
Was wird gefördert? | Gefördert werden solche Vorhaben und Projekte, die die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen fördern und dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden. So sollen gesellschaftliche Werte und Normen vermittelt und gleichzeitig Vorbehalte abgebaut werden. Die Richtlinie ist auf die Jahre 2016 bis 2018 ausgelegt. |
Wer wird gefördert? | kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden |
In welcher Höhe? | Das Land zahlt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Erbracht werden muss dieser vom Erst- oder vom Letztempfänger. Voraussetzung für eine Förderung sind mindestens 1.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben in Form von Personal- und Sachausgaben. |
Antragsverfahren? | Antrag über LaGuS: Vordrucke über http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ |
Fristen? | keine Angabe |