Förderung der Integration von Migranten und Migrantinnen |
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Reichweite | Mecklenburg-Vorpommern |
Förderzwecke | Geflüchtete, Integration, Interkulturalität, Migranten |
Kontakt | Landesamt für Gesundheit und Soziales An der Hochstraße 1 17036 Neubrandenburg Tel: 0395-380 59611 Mail: micaela.schuelke@lagus.mv-regierung.de Web: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ |
Was wird gefördert? | Gefördert werden bedarfsgerechte, regionale und nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen Situation von Migrantinnen und Migranten. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Integrationsangebote nach § 45 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere: a) Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationsberatung ergänzen, b) Projekte zur Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Integration und c) Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migrantinnen und Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie die verstärkte Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in das bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Verbänden und Parteien. |
Wer wird gefördert? | gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern sein, die innerhalb eines kommunalen oder regionalen migrationsspezifischen Netzwerkes tätig sind |
In welcher Höhe? | Zuwendungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte als Anteilfinanzierung nach Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben |
Antragsverfahren? | Antrag über LaGuS: Vordrucke über http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ |
Fristen? | 31. Oktober für das Folgejahr |