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Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche |
Reichweite | Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern |
Förderzwecke | Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit | Bildungsreisen und ökumenische Begegnungen | |
Kontakt | Für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche Wichmannstraße 4 | Haus 10 Nord 22607 Hamburg Tel.: 040 30620-1531 info@ked.nordkirche.de Für überregionale Projekte Referat Inlandsförderung Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin inlandsfoerderung@brot-fuer-die-welt.de |
Was wird gefördert? | Der KED fördert Projekte und Veranstaltungen wie z.B.: Seminare, Tagungen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Schulprojekte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kunst- und Kulturprogramme. Es können auch Fortbildungen zu Themen und Methoden entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit oder die Vernetzung von Akteuren unterstützt werden. Beispiele für entwicklungspolitische Themen Themen entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind zum Beispiel: Menschenrechte, Globalisierung, Klimawandel und Klimagerechtigkeit, Fluchtursachen und Migration, Fairer Handel und kritischer Konsum, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung, Geschlechtergerechtigkeit, HIV/Aids, Bildung oder Überwindung von Armut. Voraussetzungen für eine KED-Förderung: Die beantragten Projekte oder Veranstaltungen müssen einen deutlich erkennbaren Beitrag zur entwicklungspolitischen Bildungs- oder Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die entwicklungspolitischen Ziele und Inhalte, die Methoden und Zielgruppen sowie die beabsichtigten Wirkungen müssen klar benannt werden. |
Wer wird gefördert? | Anträge können Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Vereine und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen |
In welcher Höhe? | Die Höhe des KED-Zuschusses ist abhängig vom Projektcharakter und von der Eigenbeteiligung. Die Antragssumme sollte nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten betragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Veranstalter/innen wird erwartet. |
Antragsverfahren? | Der KED hat spezielle Antragsformulare für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Alle benötigten Angaben und eventuell weitere erforderliche Unterlagen können Sie der Website entnehmen. |
Fristen? | Über Anträge wird dreimal jährlich auf Sitzungen des verantwortlichen KED-Ausschusses entschieden. Die Einreichfristen sind jeweils im Januar, April und September. Die genauen Termine finden Sie hier |