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Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche

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Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche

Reichweite Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Förderzwecke Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit | Bildungsreisen und ökumenische Begegnungen |

 Kontakt Für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche
Wichmannstraße 4 | Haus 10 Nord
22607 Hamburg
Tel.: 040 30620-1531
info@ked.nordkirche.de 

Für überregionale Projekte
Referat Inlandsförderung
Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst
Caroline-Michaelis-Straße 1
10115 Berlin
inlandsfoerderung@brot-fuer-die-welt.de

Was wird gefördert? Der KED fördert Projekte und Veranstaltungen wie z.B.:
Seminare, Tagungen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Schulprojekte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kunst- und Kulturprogramme. Es können auch Fortbildungen zu Themen und Methoden entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit oder die Vernetzung von Akteuren unterstützt werden.
Beispiele für entwicklungspolitische Themen

Themen entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind zum Beispiel:
Menschenrechte, Globalisierung, Klimawandel und Klimagerechtigkeit, Fluchtursachen und Migration, Fairer Handel und kritischer Konsum, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung, Geschlechtergerechtigkeit, HIV/Aids, Bildung oder Überwindung von Armut.

Voraussetzungen für eine KED-Förderung:
Die beantragten Projekte oder Veranstaltungen müssen einen deutlich erkennbaren Beitrag zur entwicklungspolitischen Bildungs- oder Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die entwicklungspolitischen Ziele und Inhalte, die Methoden und Zielgruppen sowie die beabsichtigten Wirkungen müssen klar benannt werden.

Wer wird gefördert? Anträge können Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Vereine und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen

In welcher Höhe? Die Höhe des KED-Zuschusses ist abhängig vom Projektcharakter und von der Eigenbeteiligung. Die Antragssumme sollte nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten betragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Veranstalter/innen wird erwartet.

Antragsverfahren? Der KED hat spezielle Antragsformulare für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Alle benötigten Angaben und eventuell weitere erforderliche Unterlagen können Sie der Website entnehmen.

Fristen? Über Anträge wird dreimal jährlich auf Sitzungen des verantwortlichen KED-Ausschusses entschieden. Die Einreichfristen sind jeweils im Januar, April und September. Die genauen Termine finden Sie hier

 

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