Antragsstellung wieder möglich
Über unser neues EAS MV-Portal nehmen wir ab sofort eure Förderanträge entgegen. Um einen Antrag zu stellen, registriert euch ganz einfach mit einer E-Mail-Adresse im Portal und erstellt dort einen Antrag. Diese Funktionen sind neu:
- Ihr könnt zukünftig Anträge zwischenspeichern. Das ist sehr hilfreich wenn ihr im Antragsprozess merkt, dass doch noch eine Information oder ein Dokument fehlt
- Die komplette Antragsstellung und Abrechnung erfolgt digital - es ist nicht mehr notwendig, Dokumente auszudrucken und per Post zu schicken
- Ihr könnt im Bedarfsfall auch im Verein gemeinsam an den Anträgen arbeiten
Gute Nachricht: Es ist noch möglich, für 2024 Anträge zu stellen, z.B. für Veranstaltungen oder Anschaffungen. Die Anträge müssen bis einschließlich zum 20.11.24 vorliegen, damit sie noch dieses Jahr bearbeitet werden können. Frühester Projektbeginn kann der 04.12.24 sein. Die Projekte sollten bis März 2025 abgeschlossen sein.
Die Antragsstellung für 2025 ist ebenfalls ab dem 11.11.24 geöffnet. Beachtet hierbei bitte die Frist von 12 Wochen vor Projektstart für die Antragsstellung. Wenn euer Projekt z.B. am 01.03.25 beginnen soll, dann reicht den Antrag bis zum 07.12.2024 ein.
Für alle Fragen rund um das Portal hilft euch unsere FAQ-Seite weiter.
Hinweis zum Einreichen von Sachberichten
Ihr habt über unser altes System ein Projekt beantragt und bewilligt bekommen und wollt dieses nun abrechnen? Kein Problem. Die Abrechnung erfolgt ab dem 02.12. ebenfalls über unser EAS MV-Portal.
Förderkriterien
Wir fördern ehrenamtliche Vorhaben ideell und finanziell – ganz einfach und unkompliziert, ohne Fristen das ganze Jahr hindurch. Oft reichen für ein Projekt schon 1000 €, in besonderen Fällen beträgt die Fördersumme auch schon mal bis zu 3000 €.
Damit unser Förderbudget für möglichst viele Vereine und gemeinnützige Organisationen reicht, lautet die Fausregel: Jeder Antragsteller kann finanzielle Unterstützung für ein Projekt / pro Jahr / pro Programm beantragen.
Alle weiteren Kriterien und Hilfestellungen zur Antragsstellung könnt ihr den hier bereitgestellten Informationen entnehmen.
Was wird gefördert?
die Umsetzung ehrenamtlich getragener Vorhaben & Ideen, die geeignet sind Gemeinschaft und Zusammenhalt in MV zu stärken
Wer wird gefördert?
Vereine mit Sitz in MV, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land.
Auch ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsträgerschaft können über den passenden Kooperationspartner Unterstützung bekommen.
In welcher Höhe?
Die Ehrenamtsstiftung MV will ehrenamtliches Engagement im ganzen Land fördern. Sie unterstützt daher viele kleine Vorhaben mit bis zu 1000 €, in besonderen Fällen mit bis zu 3000 €. Die Faustregel ist: Jeder Antragsteller kann finanzielle Unterstützung für ein Projekt pro Jahr pro Programm beantragen.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Die Antragstellung an die Ehrenamtsstiftung ist ohne Fristen das ganze Jahr hindurch möglich. Reicht Euren Antrag am besten schon in der Planungsphase ein - spätestens aber 12 Wochen vor der Umsetzung. Je früher er vorliegt, desto eher ist eine adäquate Beratung bzw. Entscheidung möglich. Die Antragsstellugn erfolgt über unser EAS MV-PORTAL, hier gibt es alle Infos→
Ansprechpartnerinnen
Juliane Höpner
Finanzielle Förderung | Beratungszeiten: dienstags bis donnerstags
Kerstin Schramedei
Finanzielle Förderung | Beratungszeiten: dienstags bis donnerstags
Stefanie Schröder
Finanzielle Förderung | Beratungszeiten: dienstags bis donnerstags